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  • Abrechnung

    Die Abrechnung erfolgt über eine Abrechnungsstelle. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen i. d. R. keine Kostenerstattung für die Behandlung beim Heilpraktiker.

    Privat Krankenversicherte, privat Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten i. d. R. eine Erstattung der Kosten beim Heilpraktiker von ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Die Übernahme der Kosten erfolgt jedoch sehr unterschiedlich und die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherungsvertrag und Versicherung oder Beihilfestelle unterschiedlich sein. Auf Wunsch erhalten Patienten eine differenzierte Rechnung.

    Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle unabhängig und meine Rechnung ist immer in voller Höhe zu zahlen. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, welche Kosten übernommen werden. Die Behandlungspreise und die Erstellung einer Rechnung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Gesundheit für Körper, Geist und Seele.